Erbschaftsmediation

Bei der Durchführung einer Erbschaftsmediation unterscheidet man zwischen der präventiven Mediation, welche zu Lebzeiten des Erblassers durchgefüht wird und der Mediation nach Eintritt eines Erbfalls:

Präventive Erbschaftsmediation

Sie möchten für Ihr Ableben vorsorgen und wünschen sich, dass es keinen Streit zwischen Ihren Erben gibt? Sie möchten eine faire Aufteilung vornehmen, aber die Vorstellungen Ihrer potentiellen Erben sind nicht miteinander vereinbar?

Gemeinsam können wir in der Mediation einen Weg finden, der alle Beteiligten zufriedenstellt und Ihnen die Sicherheit gibt, dass auch im Fall eines Ablebens keine Missstimmungen hinsichtlich des Erbes auftreten.

Besonders häufig wird die Erbschaftsmediation in Anspruch genommen, wenn Familienbetriebe involviert sind.

Obwohl ich als Juristin schon mehrfach Vorträge zum Thema Erbrecht und Testament gehalten habe, findet im Rahmen der Mediation keine Rechtsberatung statt. Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld über die wichtigsten Grundzüge des Erbrechts (Quoten, Pflichtteilsanspruch) zu informieren.

Nach Eintritt des Erbfalls

Sie sind Erbe und können sich mit den anderen Erben nicht hinsichtlich der weiteren Verwendung eines Objekts / einer Liegenschaft einigen? Sie haben bislang immer ein ausgezeichnetes Verhältnis zu Ihren Geschwistern gehabt aber plötzlich herrscht dicke Luft zwischen Ihnen?

Gemeinsam können wir die Wünsche aller Beteiligten klären und eine Lösung suchen, welche von allen mitgetragen werden kann und Ihr Klima untereinander wieder verbessert.

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